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Corona: Fragen und Antworten zur Impfpflicht

Corona: Fragen und Antworten zur Impfpflicht

Ab dem 16. März 2022 gilt auch in pflegerischen Einrichtungen eine einrichtungsbezogene Impfpflicht. Was das für Humanas bedeutet, wird hier erklärt.

Warum brauchen wir eine gesetzliche Impfpflicht gegen COVID-19 in bestimmten Einrichtungen?

Eine Infektion mit dem Coronavirus und eine Erkrankung kann vor allem für vorerkrankte und/oder ältere Personen sehr gefährlich sein. Diese vulnerablen Personen müssen geschützt werden, was wiederum Beschäftigten in der Pflege obliegt. Dabei hilft eine Impfung.

Warum gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht erst ab dem 16. März 2022?

Die Frist des 16. März 2022 wurde vom Gesetzgeber gewählt, um allen betroffenen Personen, die noch keine Impfung wahrgenommen haben, ausreichend Zeit zu geben, eine vollständige Impfserie durchzuführen. Da der vom Gesetzgeber definierte vollständige Impfschutz erst zwei Woche nach der letzten Dosis eintritt, ist der letztmögliche Impftermin, um am Stichtag (15. März 2022) den vollständigen Impfschutz nachweisen zu können, der 1. Februar 2022 (bei einer Impfung mit einem mRNA-Impfstoff) bzw. der 15. Februar bei einer Impfung mit dem Vakzin von Janssen.

Gibt es bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht auch Ausnahmen aus religiösen Gründen?

Nein, eine Ausnahme oder Befreiungsmöglichkeit aus religiösen Gründen sieht das Gesetz nicht vor. Der Gesetzgeber hat nach den Erfahrungen aus anderen Staaten mit einem Impfnachweis bzw. einer Impfpflicht bewusst nur eine Ausnahme für Personen vorgesehen, die auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können.

Was genau müssen die von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffenen Personen nachweisen?

Die betroffenen Personen müssen einen der folgenden Nachweise vorlegen:

  • Einen Impfnachweis

Damit ist ein Impfpass oder ein Impfzertifikat in digitaler Form gemeint. Letzteres ist in der Coronawarn-App beispielsweise mit wenigen Klicks in ein PDF-Dokument umzuwandeln, welches ausgedruckt als Nachweis ausreichend ist. Wichtig ist, dass die Schutzimpfung mit einem vom Paul-Ehrlich-Institut genannten Impfstoffen erfolgt ist.

Bei einer genesenen Person ist eine Impfung ausreichend, sofern diese innerhalb von sechs Monaten nach Erkrankung erfolgt.

  • Einen Genesenennachweis

Der Genesenennachweis kann in Papierform oder sich in digitaler Form vorgelegt werden. Ausgestellt wird er beispielsweise vom Gesundheitsamt. Wichtig hierbei ist, dass die zugrundeliegende Testung durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) erfolgt ist und mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt.

  • Ein ärztliches Zeugnis darüber, dass sie aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen COVID-19 geimpft werden können.

Kommt es auf die Art der Beschäftigung an? Sind auch ehrenamtlich Tätige und Personen während eines Praktikums betroffen?

Weil das Gesetz lediglich darauf abstellt, ob in der betroffenen Einrichtung und Unternehmen Tätigkeiten ausgeübt werden, werden auch ehrenamtlich Tätige und Personen während eines Praktikums erfasst. Die Art der Beschäftigung (Arbeitsvertrag, Leiharbeitsverhältnis, Praktikum, Beamtenverhältnis) ist hier somit ohne Bedeutung.

Was passiert, wenn ein Nachweis im Rahmen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nicht vorgelegt wird?

Wenn der Nachweis nicht innerhalb der Frist bis zum Ablauf des 15. März 2022 vorgelegt wird oder wenn Zweifel an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit des vorgelegten Nachweises bestehen, muss Humanas das zuständige Gesundheitsamt darüber benachrichtigen. Dabei sind wir auch verpflichtet, die erforderlichen personenbezogenen Daten weiterzuleiten. Das Gesundheitsamt wird den Fall untersuchen und die Person zur Vorlage des entsprechenden Nachweises auffordern. Wenn kein entsprechender Nachweis vorgelegt wird, kann das Gesundheitsamt der betroffenen Person gegenüber ein Betretungs- bzw. Tätigkeitsverbot aussprechen.

Für Personen, die ab dem Stichtag eingestellt werden, dürfen nur nach entsprechender Vorlage des Nachweises beschäftigt oder tätig werden.

Wie geht es weiter, wenn die Gesundheitsämter über die nicht erfolgte Vorlage der Dokumente bzgl. der einrichtungsbezogenen Impfpflicht benachrichtigt wurden?

Die betroffene Person ist verpflichtet, dem zuständigen Gesundheitsamt auf Anforderung einen entsprechenden Nachweis vorzulegen. Bestehen Zweifel an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit des ärztlichen Attestes über eine Kontraindikation, so kann das Gesundheitsamt eine ärztliche Untersuchung dazu anordnen.

Wenn der Aufforderung zur Vorlage eines Nachweises innerhalb einer angemessenen Frist nicht Folge geleistet wird oder wenn die betroffene Person die durch das Gesundheitsamt angeordnete ärztliche Untersuchung nicht durchführen lässt, kann das Gesundheitsamt gegenüber der betroffenen Person ein Betretungsverbot hinsichtlich der betroffenen Einrichtungen und Unternehmen aussprechen, bzw. der Person untersagen, in solchen Einrichtungen und Unternehmen tätig zu werden.

Wie passiert, wenn der erbrachte Nachweis seine Gültigkeit verliert?

Soweit ein nach den gesetzlichen Bestimmungen erbrachter Nachweis ab dem 16. März 2022 seine Gültigkeit verliert (z. B. bei zeitlich befristetem Genesenennachweis), müssen die betroffenen Personen ihrer Pflegedienstleitung einen neuen Nachweis innerhalb eines Monats nach Ablauf der Gültigkeit des bisherigen Nachweises vorlegen.

Erfolgt keine Einreichung eines neuen Nachweises oder bestehen Zweifel an der Echtheit, wird auch das zuständige Gesundheitsamt in Kenntnis gesetzt.

Welche arbeitsrechtlichen Folgen können sich für die betroffenen Personen ergeben, wenn keine Nachweise vorgelegt werden?

Das Gesundheitsamt kann diesen Personen die Tätigkeit bei Humanas untersagen. Das bedeutet, dass ein Vergütungsanspruch in der Regel entfällt. In der Konsequenz kann die Verweigerung einer Nachweiserbringung zu einer Kündigung führen.

Müssen die Kosten für die Corona-Schutzimpfung selbst getragen werden?

Alle Impfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2, die nach der Coronavirus-Impfverordnung durchgeführt werden, sind für Bürgerinnen und Bürger kostenlos. Das gilt auch für Auffrischungsimpfungen.

Humanas gehört zu den „Wachstumschampions“

Zusammen mit dem Marktforschungsinstitut Statista hat Focus Business zum sechsten Mal die Liste der wachstumsstärksten Unternehmen erstellt. Humanas gehört zu den 500 am schnellsten wachsenden Firmen in Deutschland und ist damit ein „Wachstumschampion“!

In der Kategorie „Gesundheit, Soziales, Erziehung und Bildung“ steht Humanas auf Rang acht. Im Gesamtranking findet sich das Pflege-Unternehmen im oberen Mittelfeld auf einem starken 169. Platz wieder. „Die Auszeichnung und der Fakt, dass wir das einzige ostdeutsche Unternehmen aus der Pflege in dem Ranking sind, bestätigen unsere Arbeit. Wir sind gemeinsam auf dem richtigen Weg“, kommentiert Dr. Jörg Biastoch, geschäftsführender Gesellschafter von Humanas.

Zur Ermittlung der „Wachstumschampions“ erstellte Focus Business zusammen mit Statista eine Longlist aus rund 12.000 Unternehmen mit Hauptsitz in Deutschland. Sie mussten 2016 einen Mindestumsatz von 100.000 Euro erwirtschaften und diesen bis 2019 auf mindestens 1,8 Millionen Euro erhöhen können. Die 500 wachstumsstärksten Firmen aus 21 Branchen dürfen nun den Titel „Wachstumschampion 2021“ führen.

Im Vergleichszeitraum ist Humanas um 44 Prozent gewachsen. Die Mitarbeiterzahl ist dabei von 171 im Jahr 2016 auf 306 im Jahr 2019 gestiegen. Inzwischen sind fast 400 Menschen bei dem Familienunternehmen aus Lindhorst beschäftigt.

Im Jahr 2020 hat sich das 2006 gegründete Unternehmen bereits über die Auszeichung als Top-Innovator im Rahmen von TOP100 freuen dürfen.

Humanas-Mitarbeiter mit Durchhaltevermögen

Humanas-Mitarbeiter mit Durchhaltevermögen

Ausdauer und Beharrlichlichkeit beweist unser Kundenmanager Matthias Klinger nicht nur als Durchstarter auf den unterschiedlichsten Läuferstrecken sondern auch im Job.

Auf zehn Jahre Humanas zurückzublicken, heißt auch viel Entwicklung, Veränderung und immer neue Meilensteine. Langeweile? Fehlanzeige…
Damit Matthias ebenso fit in die nächste Dekade startet, gratulierten die Humanas-Geschäftsführer Ina Kadlubietz und Dr. Jörg Biastoch samt Gutschein und mehreren leckeren Müsli-Mischungen zum Jubiläum.
Herzlichen Glückwunsch!!!
Essen ist fertig!

Essen ist fertig!

…heißt es jeden Tag um 12 Uhr bei uns in den Humanas-Wohnparks. Wer regelmäßig für viele Personen kochen muss, braucht gute Rezepte, die unkompliziert sind, gut vorzubereiten und nicht zu sehr ins Budget schlagen. Eine Herausforderung vor der auch unsere Hauswirtschaftler täglich stehen.
Auf dem Speiseplan für den heutigen Humanas-Workshop standen hausgemachte Bouletten mit Buttermöhrchen und Kartoffeln und zum Nachtisch Quarkspeise mit Kirschen. Natürlich kamen unsere Mitarbeiter aus allen Wohnparks nicht nur zum Verkosten sondern zum regen Austausch darüber, wie frisch gekocht werden kann und wie unsere Bewohner dabei unterstützen können. So ist in gemütlicher Runde schnell das Obst für einen leckeren Salat zum Nachtisch geschnippelt oder die Kartoffeln geschält.
Essen ist etwas, dass Menschen zueinander bringt, die Sinne schärft und Spaß macht. Freude am Essen sollte man sich gerade im Alter bewahren.

Humanas Mitarbeiter stürmten Festung

Humanas Mitarbeiter stürmten Festung

230 Mitarbeiter waren gestern Abend der Einladung der Humanas Geschäftsführung zum Jahresempfang in die FestungMark in Magdeburg gefolgt. 16 Mannschaften ließen sich beim Humanas Eisstock-Cup aufs Glatteis führen. Am Ende setzte sich das Team ‚Kurz vor Knapp‘ durch, deren Eisstock sich am häufigsten in „Bestlage“, also am nächsten zur Daube, befand.

Für die Tanzwütigen hatte DJ Boris im Gewölbe sein Pult aufgebaut und sorgte für den perfekten Beat.
Die gemeinsame Zeit verging wie im Fluge. Ein herzliches Dankeschön an Christian Szibor und sein Team von der Festung und ein großes Lob an die Zauberküche aus Schönebeck, die uns mit kulinarischen Köstlichkeiten durch den Abend begleiteten.
Humanas Scherztherapie

Humanas Scherztherapie

Inmitten des Karnevaltrubels zaubern auch in unseren Humanas-Wohnparks Colbitz, Friedrichsbrunn und Osterwieck  Clowns ein strahlendes Lächeln in die Gesichter unserer Bewohner. Die heilsame Wirkung von Humor nutzen wir bereits seit einiger Zeit und Clownin Frieda konnte mit ihrer einfühlsamen Art bei unseren Bewohnern und Mitarbeitern im Harz einen bleibenden Eindruck hinterlassen. Am Freitag brachten die Klinik Clowns aus Magdeburg unsere Bewohner in Colbitz zum Schmunzeln. Schön zu sehen, wie die Clowns emotional berühren und aus lethargischen Situationen abholen und berühren. Gerade die Andersartigkeit des Clowns bietet Anknüpfungspunkte für Kontakte.

Humor ist eben die beste Medizin!
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