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Kastanienmännchen & Seniorenteller – Simone Borris und Anke Warsawski

Kastanienmännchen & Seniorenteller – Simone Borris und Anke Warsawski

In dieser Ausgabe unseres Pflege-Podcasts „Kastanienmännchen und Seniorenteller“ sprechen wir mit Simone Borris, Bürgermeisterin von Magdeburg sowie OB-Kandidatin, und unserer Tangermünder Pflegedienstleiterin Anke Warsawski. Mit den beiden haben wir über Corona aus Sicht von Kommunalpolitik und Praxis sowie Altenpflege in Stadt und auf dem Land gesprochen. Für Simone Borris ist klar, dass Wohnraum auch in der Innenstadtlage bezahlbar bleiben muss. Das ist auch in Magdeburg ein großes Thema, aber noch gebe es in der Landeshauptstadt ausreichend bezahlbare Wohnungen. Das Thema von immer teureren Wohnräumen ist aber auch in Tangermünde präsent, wie Anke Warsawski weiß. Durch den Zuzug von Berlinerinnen und Berlinern haben sich die Preise beispielsweise auch stark verändert. Das trifft auch Menschen im hohen Alter. Daher sei es wichtig, dass auch Pflege bezahlbar bleiben muss. Dabei gehe die ambulante Versorgung vor Ort immer vor.

Für das Extra-Interview haben wir uns mit Familie Kanne aus Zielitz getroffen. Sie leben dort seit Sommer 2021 in einer Zweiraumwohnung und planen derzeit ihre Diamantene Hochzeit. Mit ihnen sprachen wir über das Leben bei Humanas und Tipps, wie man 60 gemeinsame Ehejahre erfolgreich meistern kann.

In der aktuellen Folge „Kastanienmännchen und Seniorenteller“ berichten Rosemarie und Siegfried Kanne anlässlich ihrer Diamantenen Hochzeit über ihr Eheleben und das Leben im Wohnpark Zielitz. Foto: Humanas

Im Humanas-Podcast „Kastanienmännchen und Seniorenteller“ treffen sich Jennifer Lorbeer und Fabian Biastoch mit Gästen aus Humanas Wohnparks, Politik und Forschung. Außerdem geben zusätzliche Interviews oder Berichte über Bewohnerinnen, Bewohner und Mitarbeitende einen Einblick in den Alltag bei Humanas. Alle zwei Wochen wird donnerstags eine neue Podcast-Folge von Humanas veröffentlicht. Die Ausgaben des Pflege-Podcasts erscheinen im Wechsel mit Podcast-Folgen der „Humanas Sportstunde“.

Der Humanas-Podcast ist in allen bekannten Streaming-Plattformen zu finden – unter anderem bei Spotify, Google Podcast, Apple Podcast und Amazon Music.

Corona: Fragen und Antworten zur Impfpflicht

Corona: Fragen und Antworten zur Impfpflicht

Ab dem 16. März 2022 gilt auch in pflegerischen Einrichtungen eine einrichtungsbezogene Impfpflicht. Was das für Humanas bedeutet, wird hier erklärt.

Warum brauchen wir eine gesetzliche Impfpflicht gegen COVID-19 in bestimmten Einrichtungen?

Eine Infektion mit dem Coronavirus und eine Erkrankung kann vor allem für vorerkrankte und/oder ältere Personen sehr gefährlich sein. Diese vulnerablen Personen müssen geschützt werden, was wiederum Beschäftigten in der Pflege obliegt. Dabei hilft eine Impfung.

Warum gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht erst ab dem 16. März 2022?

Die Frist des 16. März 2022 wurde vom Gesetzgeber gewählt, um allen betroffenen Personen, die noch keine Impfung wahrgenommen haben, ausreichend Zeit zu geben, eine vollständige Impfserie durchzuführen. Da der vom Gesetzgeber definierte vollständige Impfschutz erst zwei Woche nach der letzten Dosis eintritt, ist der letztmögliche Impftermin, um am Stichtag (15. März 2022) den vollständigen Impfschutz nachweisen zu können, der 1. Februar 2022 (bei einer Impfung mit einem mRNA-Impfstoff) bzw. der 15. Februar bei einer Impfung mit dem Vakzin von Janssen.

Gibt es bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht auch Ausnahmen aus religiösen Gründen?

Nein, eine Ausnahme oder Befreiungsmöglichkeit aus religiösen Gründen sieht das Gesetz nicht vor. Der Gesetzgeber hat nach den Erfahrungen aus anderen Staaten mit einem Impfnachweis bzw. einer Impfpflicht bewusst nur eine Ausnahme für Personen vorgesehen, die auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können.

Was genau müssen die von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffenen Personen nachweisen?

Die betroffenen Personen müssen einen der folgenden Nachweise vorlegen:

  • Einen Impfnachweis

Damit ist ein Impfpass oder ein Impfzertifikat in digitaler Form gemeint. Letzteres ist in der Coronawarn-App beispielsweise mit wenigen Klicks in ein PDF-Dokument umzuwandeln, welches ausgedruckt als Nachweis ausreichend ist. Wichtig ist, dass die Schutzimpfung mit einem vom Paul-Ehrlich-Institut genannten Impfstoffen erfolgt ist.

Bei einer genesenen Person ist eine Impfung ausreichend, sofern diese innerhalb von sechs Monaten nach Erkrankung erfolgt.

  • Einen Genesenennachweis

Der Genesenennachweis kann in Papierform oder sich in digitaler Form vorgelegt werden. Ausgestellt wird er beispielsweise vom Gesundheitsamt. Wichtig hierbei ist, dass die zugrundeliegende Testung durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) erfolgt ist und mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt.

  • Ein ärztliches Zeugnis darüber, dass sie aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen COVID-19 geimpft werden können.

Kommt es auf die Art der Beschäftigung an? Sind auch ehrenamtlich Tätige und Personen während eines Praktikums betroffen?

Weil das Gesetz lediglich darauf abstellt, ob in der betroffenen Einrichtung und Unternehmen Tätigkeiten ausgeübt werden, werden auch ehrenamtlich Tätige und Personen während eines Praktikums erfasst. Die Art der Beschäftigung (Arbeitsvertrag, Leiharbeitsverhältnis, Praktikum, Beamtenverhältnis) ist hier somit ohne Bedeutung.

Was passiert, wenn ein Nachweis im Rahmen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nicht vorgelegt wird?

Wenn der Nachweis nicht innerhalb der Frist bis zum Ablauf des 15. März 2022 vorgelegt wird oder wenn Zweifel an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit des vorgelegten Nachweises bestehen, muss Humanas das zuständige Gesundheitsamt darüber benachrichtigen. Dabei sind wir auch verpflichtet, die erforderlichen personenbezogenen Daten weiterzuleiten. Das Gesundheitsamt wird den Fall untersuchen und die Person zur Vorlage des entsprechenden Nachweises auffordern. Wenn kein entsprechender Nachweis vorgelegt wird, kann das Gesundheitsamt der betroffenen Person gegenüber ein Betretungs- bzw. Tätigkeitsverbot aussprechen.

Für Personen, die ab dem Stichtag eingestellt werden, dürfen nur nach entsprechender Vorlage des Nachweises beschäftigt oder tätig werden.

Wie geht es weiter, wenn die Gesundheitsämter über die nicht erfolgte Vorlage der Dokumente bzgl. der einrichtungsbezogenen Impfpflicht benachrichtigt wurden?

Die betroffene Person ist verpflichtet, dem zuständigen Gesundheitsamt auf Anforderung einen entsprechenden Nachweis vorzulegen. Bestehen Zweifel an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit des ärztlichen Attestes über eine Kontraindikation, so kann das Gesundheitsamt eine ärztliche Untersuchung dazu anordnen.

Wenn der Aufforderung zur Vorlage eines Nachweises innerhalb einer angemessenen Frist nicht Folge geleistet wird oder wenn die betroffene Person die durch das Gesundheitsamt angeordnete ärztliche Untersuchung nicht durchführen lässt, kann das Gesundheitsamt gegenüber der betroffenen Person ein Betretungsverbot hinsichtlich der betroffenen Einrichtungen und Unternehmen aussprechen, bzw. der Person untersagen, in solchen Einrichtungen und Unternehmen tätig zu werden.

Wie passiert, wenn der erbrachte Nachweis seine Gültigkeit verliert?

Soweit ein nach den gesetzlichen Bestimmungen erbrachter Nachweis ab dem 16. März 2022 seine Gültigkeit verliert (z. B. bei zeitlich befristetem Genesenennachweis), müssen die betroffenen Personen ihrer Pflegedienstleitung einen neuen Nachweis innerhalb eines Monats nach Ablauf der Gültigkeit des bisherigen Nachweises vorlegen.

Erfolgt keine Einreichung eines neuen Nachweises oder bestehen Zweifel an der Echtheit, wird auch das zuständige Gesundheitsamt in Kenntnis gesetzt.

Welche arbeitsrechtlichen Folgen können sich für die betroffenen Personen ergeben, wenn keine Nachweise vorgelegt werden?

Das Gesundheitsamt kann diesen Personen die Tätigkeit bei Humanas untersagen. Das bedeutet, dass ein Vergütungsanspruch in der Regel entfällt. In der Konsequenz kann die Verweigerung einer Nachweiserbringung zu einer Kündigung führen.

Müssen die Kosten für die Corona-Schutzimpfung selbst getragen werden?

Alle Impfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2, die nach der Coronavirus-Impfverordnung durchgeführt werden, sind für Bürgerinnen und Bürger kostenlos. Das gilt auch für Auffrischungsimpfungen.

Humanas-Chef in IHK-Vollversammlung gewählt

Humanas-Chef in IHK-Vollversammlung gewählt

Humanas-Gründer Dr. Jörg Biastoch ist in die Vollversammlung der IHK Magdeburg gewählt worden.

„Ich freue mich sehr über das mir entgegengebrachte Vertrauen“, bedankte sich Dr. Biastoch für die Wahl in die Vollversammlung der IHK Magdeburg: „Es ist schön, ein so starkes Team hinter mich zu wissen. Das ermöglicht mir die Ausübung der Ehrenämter. Vielen Dank!“

Neben dem geschäftsführenden Gesellschafter von Humanas wurden in der Gruppe E (Personennahe Dienstleistungen) im Bereich Magdeburg auch Nancy Vasen, Timo Harland und Peter Lackner gewählt.

In der IHK-Vollversammlung vertreten die gewählten Unternehmerinnen und Unternehmer rund 50.000 Unternehmen im nördlichen Sachsen-Anhalt. Sie ist das höchste und wichtigste Gremium der Industrie- und Handelskammer Magdeburg. Dort werden alle Entscheidungen getroffen und Positionen bestimmt, die von den hauptamtlichen IHK-Mitarbeitenden sowie dem Präsidium gegenüber der Politik und Verwaltung im Interesse der Wirtschaft vertreten werden.

Humanas begrüßt 500. Kollegin

Humanas begrüßt 500. Kollegin

Anna-Lena Voß ist die 500. Mitarbeitende von Humanas. Für das Pflegeunternehmen aus Colbitz (Landkreis Börde) wird sie im insgesamt 18. Wohnpark im Einsatz sein, der im November eröffnen soll.

Als die Kolleginnen und Kollegen im Jahr 2009 gemeinsam Weihnachten feierten, waren es acht Personen. Knapp zwölf Jahre später werden es über 500 sein. Mit Anna-Lena Voß ist nämlich im Oktober 2021 die 500. Mitarbeitende bei Humanas begrüßt worden. „Wer mir das vor über zehn Jahren gesagt hätte, ich hätte es ihm wohl nicht geglaubt“, blickte Dr. Jörg Biastoch, geschäftsführender Gesellschafter der Unternehmensgruppe, zurück. „Es freut mich, dass wir so viele engagierte und tolle Menschen bei Humanas haben.“ Damit zählt das Familienunternehmen aus Colbitz (Landkreis Börde) zu einem der größten Arbeitgeber in Sachsen-Anhalt und zu einem der größten ambulanten Pflegedienste bundesweit. 

Anna-Lena Voß hat im Sommer ihre Ausbildung zur Pflegefachkraft abgeschlossen und startet nun im Wohnpark Schwanebeck ins Berufsleben. „Herzlich willkommen im Team“, begrüßte Pflegedienstleiterin Juliane Däter die neue Kollegin. „Es freut mich, dass wir in unserem Team ein kleines Jubiläum feiern dürfen und blicken schon voller Vorfreude auf den Start.“

Anna-Lena Voß, die auch seit Jahren in der freiwilligen Feuerwehr ehrenamtlich engagiert ist, sagte: „Es ist wahnsinnig schön, bei Humanas arbeiten zu können. Ich freue mich schon auf den Einzug der ersten Bewohnerinnen und Bewohner in Schwanebeck.“

Im November werden die ersten Personen in Schwanebeck ihre Wohnungen beziehen.

Von damals bis heute: Neues Firmengebäude eingeweiht

Von damals bis heute: Neues Firmengebäude eingeweiht

Humanas blickt seit 2006 auf eine stolze Erfolgsgeschichte zurück. 15 Jahre nach der Gründung wurde nun das neue Firmengebäude eingeweiht.

„Alles begann 2006 ganz klein im Keller eines Einfamilienhauses in Lindhorst“, erinnern sich die beiden Humanas Chefs Ina Kadlubietz und Dr. Jörg Biastoch. Mittlerweile konnte das Familienunternehmen die 500. Mitarbeiterin begrüßen und mit wachsender Zahl an Wohnparks in ganz Sachsen-Anhalt wurde auch der Platz für das Verwaltungsteam zu eng.

Bewusste Entscheidung für Colbitz

Die Einweihung des neuen Firmengebäudes ist ein weiterer Meilenstein und bot zahlreichen Gästen aus Wirtschaft, Politik und Sport, die seit Jahren Wegbegleiter der Humanas Gruppe sind, die Gelegenheit die Räumlichkeiten selbst zu erkunden. Der Neubau in der Südstraße 1 in Colbitz bietet für die Kolleginnen und Kollegen moderne und helle Büros sowie moderne Konferenz- und Seminarmöglichkeiten.

„Wir haben uns ganz bewusst für den Standort in Colbitz entschieden“, ergänzt Dr. Biastoch: „Hier hat alles begonnen, hier sind wir groß geworden und in der Region fühlen wir uns zu Hause.“

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