von Fabian Biastoch | 20. Mai 2020
„70 Jahre verheiratet – das ist heutzutage eine ganz besondere Sache“, betont Daniela Wolff, Pflegedienstleiterin im Wohnpark Tangerhütte, als sie mit Gisela und Günter Schwentesius auf die Gnadenhochzeit anstößt. Am 20. Mai 1950 haben sich beide als junge Leute getraut und sind bis heute verheiratet.
„Wir haben uns schon zu Schulzeiten gekannt, dann aber kurz aus den Augen verloren“, erinnert sich Gisela Schwentesius. Dann trafen sich beide auf der Berufsschule wieder und verliebten sich. „Die Zeiten kurz nach dem Krieg waren nicht einfach, aber wir haben uns zusammengerauft und das Beste daraus gemacht“, ergänzt Günter Schwentesius. Zuerst wohnten sie im elterlichen Haus des jungen Gärtnerlehrlings. „Später haben wir dann auf dem Hof auch unsere eigenen Räume beziehen können.“ Heute wohnt Gisela Schwentesius noch in dem Haus, wo am Ehrentag noch mit der Familie in kleiner Runde gefeiert wurde, ihr Gatte seit wenigen Wochen im Wohnpark Tangerhütte.
Daniela Wolff, Pflegedienstleiterin im Wohnpark Tangerhütte, gratuliert Gisela und Günter Schwentesius zum 70. Hochzeitstag. Fotos: Fabian Biastoch
Später gründeten beide eine Gärtnerei. „Ich habe den Schornstein selbst gebaut“, sagt Günter Schwentesius noch heute voller Stolz. Überhaupt habe man viel selbst gemacht und nach und nach errichtet. „Ab 1973 haben wir dann vor allem andere Geschäfte beliefert“, erinnert sich der heute 89-Jährige. „Azaleen waren besonders beliebt, nach der Wende mussten wir dann aber verstärkt auf Gemüse- und Beetpflanzen setzen.“ Diese Zeit sei noch einmal sehr schwer gewesen, ergänzt er.
Immer an seiner Seite war dabei Gisela. „Wir haben uns natürlich auch mal gestritten, dabei ging es oft um das Geschäft“, wirft die 88-Jährige ein. „Aber wenn es mal Regen gab, kam auch immer schnell die Sonne zurück.“ Beide haben sich immer gebraucht, einander aufgebaut und geliebt. Das war auch am Tag der Gnadenhochzeit sofort zu sehen, als sich beide morgens im Wohnpark sahen und Tränen über die Wangen kullerten.
von Fabian Biastoch | 24. April 2020
Im Januar hatte die sogenannte Pflege-Kommission einen Mindestlohn in der Pflege vorgeschlagen, nun ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales dem auch gefolgt. Bei Humanas gilt dieser schon lange.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn erklärten nach der Sitzung des Bundeskabinetts, dass die „verantwortungsvolle Aufgabe“ der Pflegerinnen und Pfleger besser honoriert werden soll. Dafür seien die Regelungen zum Pflegemindestlohn „ein guter Anfang“. Die Kommission hatte Anfang des Jahres beschlossen, dass der Mindestlohn für Pflegehilfskräfte bis 1. April 2022 in vier Schritten von heute 10,85 Euro (Ost) und 11,35 Euro (West) auf 12,55 Euro in Ost- und Westdeutschland steigen soll.
Ab 1. Juli 2021 soll es zudem erstmals einen Mindestlohn für Fachkräfte von 15 Euro geben. Er soll zum 1. April 2022 auf 15,40 Euro steigen. Zahlen, die bei Humanas bereits jetzt erreicht sind. „Uns als privater Anbieter ist eine faire Bezahlung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wichtig. Daher haben wir bereits einen höheren Lohn als den nun beschlossenen Mindestlohn eingeführt“, erklärt Dr. Jörg Biastoch, geschäftsführender Gesellschafter der Humanas Pflege GmbH & Co. KG.
Das heißt im Umkehrschluss auch, dass ein Tarifvertrag „nicht automatisch eine gute Entlohnung“ bedeutet, erläutert Dr. Biastoch weiter: „Unsere Pflegefachkräfte erhalten bereits heute 15,02 Euro in der ersten Einstufung und nach in der Regel einem Jahr 15,81 Euro pro Stunde.“
„Um gut zu bezahlen, bedarf es keinen Tarifvertrag, sondern vielmehr allgemeinverbindliche Regelungen für abgestufte Mindestlöhne und Mindesturlaub“, ergänzt Dr. Biastoch. Diese Regelungen würden sogar einige Haustarifverträge aushebeln. „Teilweise liegen diese unter den neuen gesetzlichen Regelungen“, weiß Dr. Biastoch, der auch Landesvorsitzender und Mitglied im Bundesvorstand des Branchenverbandes VDAB (Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V.) ist.
Mehr Urlaub bei Humanas
Der Gesetzgeber kalkuliert mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden. Bei Humanas beträgt die wöchentliche Arbeitszeit einer Vollzeitkraft seit Oktober 2019 38,5 Stunden bei vollem Lohnausgleich. „Dadurch haben unsere Mitarbeiter auf das Jahr gerechnet rund acht Tage mehr Zeit für ihre Familien“, ergänzt Dr. Biastoch.
Neben der geringeren Wochenarbeitszeit und einem Lohn mit maximalen Zuschlägen haben die Humanas-Mitarbeiter auch mehr Urlaub, als in der Verordnung vorgeschrieben. „Bei uns gibt es seit Jahresbeginn 28 Tage Urlaub“, sagt Dr. Biastoch. Die Verordnung sieht 25 Tage iim laufenden Jahr und in den beiden kommenden Jahren 26 Tage Urlaub vor.
von Fabian Biastoch | 5. April 2020
Soll es in der Pflege einen Mindestlohn geben? Die Bundespolitik diskutiert eifrig, Humanas hat bereits gehandelt und zahlt schon jetzt übertariflich. Zudem fordert Humanas-Chef Dr. Jörg Biastoch eine Allgemeinverbindlichkeit der Regelungen.
Zu den Forderungen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), wonach es künftig einen allgemeinverbindlichen Mindestlohn für die Pflege geben soll, erklärt Dr. Jörg Biastoch, geschäftsführender Gesellschafter der Humanas Pflege GmbH & Co. KG: „Uns als privater Anbieter ist eine faire Bezahlung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wichtig. Daher haben wir bereits einen höheren Lohn als den im Januar beschlossenen Mindestlohn eingeführt.“
„Ein Tarifvertrag bedeutet somit nicht automatisch eine gute Entlohnung“, erläutert Dr. Biastoch weiter, „denn beispielsweise unsere Pflegefachkräfte erhalten bereits heute 15,02 Euro in der ersten Einstufung und nach in der Regel einem Jahr 15,81 Euro pro Stunde.“ Der empfohlene Mindestlohn der Pflegekommission beträgt ab 1. Juli 2021 15 Euro je Arbeitsstunde. „Um gut zu bezahlen, bedarf es keinen Tarifvertrag, sondern vielmehr allgemeinverbindliche Regelungen für abgestufte Mindestlöhne und Mindesturlaub“, ergänzt Dr. Biastoch. Diese Regelungen würden sogar einige Haustarifverträge aushebeln. „Teilweise liegen diese unter den neuen gesetzlichen Regelungen“, weiß Dr. Biastoch, der auch Landesvorsitzender und Mitglied im Bundesvorstand des Branchenverbandes VDAB (Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V.) ist.
Während der Gesetzgeber eine wöchentliche Arbeitszeit von mindestens 40 Stunden kalkuliert, beträgt die wöchentliche Arbeitszeit einer Vollzeitkraft bei Humanas seit Oktober 2019 38,5 Stunden. „Wir haben die Umstellung natürlich ohne Lohnabsenkung vollzogen“, betont Dr. Biastoch. Will heißen: Das Gehalt ist gleich geblieben, dafür müssen aber weniger Wochenstunden gearbeitet werden. „Dadurch haben unsere Mitarbeiter auf das Jahr gerechnet rund acht Tage mehr Zeit für ihre Familien“, ergänzt Dr. Biastoch.
Arbeiten bei Humanas bedeutet neben einem Lohn mit maximalen Zuschlägen und einer 38,5-Stunden-Woche auch mehr Urlaub. „Die Pflegekommission hat im Januar eine Erhöhung auf mindestens 25 Tage beschlossen, bei uns gibt es seit Jahresbeginn 28 Tage Urlaub“, sagt Dr. Biastoch.
Die Diskussion um einen Pflegebonus zielt in die falsche Richtung, erklärt der Bundesgeschäftsführer des VDAB, Thomas Knieling: „Pflegekräfte könnten den Eindruck haben, sie würden den Bonus nur dafür erhalten, dass sie in einer Krise ihre Gesundheit riskieren, zumal es an elementarer Schutzausrüstung fehlt. Dafür ist kein Bonus ausreichend. Schutzausrüstung ist jetzt wichtiger als Geldgeschenke.“ Wichtiger als ein Bonus sei eine dauerhafte faire Entlohnung in der Pflegebranche, so Knieling weiter.